RÜCKNAHMEGARANTIE
Reklamationsverfahren (Fehlerhaftung, Gewährleistung, Reklamationen)
8.1. Für die Abwicklung von Reklamationen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher.
8.2. Dieses Reklamationsverfahren gilt für Waren, die Gegenstand eines über E-Commerce auf der E-Commerce-Website des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags sind.
8.3. Während der Garantiezeit hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos beseitigen zu lassen, nachdem er die Ware einschließlich Zubehör, Dokumentation und Anleitung zusammen mit dem Garantieschreiben oder dem Kaufbeleg vorgelegt hat.
8.4. Reklamationen werden vom Verkäufer werktags persönlich, telefonisch oder schriftlich bearbeitet. Weist die Ware Mängel auf, hat der Kunde das Recht, bei jeder Niederlassung des Verkäufers gemäß Ziffer 1 zu reklamieren § 18 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) durch Lieferung der Ware an den Sitz des Verkäufers unter der Adresse DIARA SK, sro, Tehelná 19, 917 01 Trnava zusammen mit einer Kopie des gültigen Kaufbelegs und Ausfüllen im Reklamationsformular und Übergabe an den Verkäufer. Die Form des Formulars wird vom Verkäufer bestimmt und auf seiner Website veröffentlicht. Das Beschwerdeformular kann HIER heruntergeladen werden (klicken Sie hier, um das Beschwerdeformular anzuzeigen). Der Käufer ist verpflichtet, Art und Umfang der Mängel der Ware im Formular genau anzugeben. Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv an den Verkäufer geliefert werden können, beginnt an dem Tag, an dem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
ich. Zustellung eines ausgefüllten Antragsformulars,
ii. Lieferung der reklamierten Ware,
iii. Zustellung des Kaufbelegs.
Liefert der Käufer die Sendung per Post, empfiehlt der Verkäufer, die Sendung mit der Ware zu versichern. Der Verkäufer nimmt die per Nachnahme versandte Ware nicht an. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware angemessen zu verpacken, damit sie beim Transport nicht beschädigt wird. Als Beginn des Beschwerdeverfahrens gilt auch der Tag der Klageerhebung.
8.6. Der Käufer kann eine Reklamation in jeder Niederlassung des Verkäufers, wo eine Reklamation bezüglich der verkauften Ware möglich ist, oder bei einer benannten Person vorbringen. Die benannte Person kann die Reklamation nur durch Übergabe des reparierten Produkts bearbeiten, andernfalls leitet sie die Reklamation an den Verkäufer zur Bearbeitung weiter. Im Betrieb und bei der benannten Person muss während der Betriebszeiten ein Mitarbeiter anwesend sein, der zur Bearbeitung von Beschwerden berechtigt ist.
8.7. Der Verkäufer oder eine benannte Person stellt dem Käufer eine Bestätigung der Anwendung der Warenreklamation in Form einer E-Mail-Nachricht oder in anderer schriftlicher Form aus, in der er verpflichtet ist, die Mängel der Ware genau anzugeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über seine Rechte aus Ziff § 622 und Abs. § 623 BGB. Erfolgt die Reklamation per Fernkommunikation, ist der Verkäufer verpflichtet, die Bestätigung der Reklamation dem Käufer unverzüglich zuzustellen; ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, so ist diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit einem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation zuzustellen; eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation braucht nicht geliefert zu werden, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.
8.8. Auf der Grundlage der Entscheidung des Käufers, welche seiner Rechte gemäß Abschnitt § 622 und Abs. § 623 BGB gilt, der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person ist verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationsabwicklung gemäß § 623 BGB zu bestimmen § 2 Buchstabe m) des Gesetzes (durch Übergabe der reparierten Ware, Umtausch der Ware, Rückgabe des Kaufpreises der Ware, Zahlung eines angemessenen Nachlasses auf den Warenpreis, schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder deren begründete Ablehnung), in komplexeren Fällen spätestens 3 Werktage ab Antragstellung, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Zustandsbewertung der Ware erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab Antragstellung Anspruch. Nach Festlegung der Art der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation sofort bearbeitet, in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; Die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Antragstellung dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen neue Ware auszutauschen. Der Verkäufer informiert den Käufer über das Ende des Reklamationsverfahrens und das Ergebnis der Reklamation in einer zwischen beiden Parteien vereinbarten Form (z. B. E-Mail oder Einschreiben) und gleichzeitig wird dem Käufer das Reklamationsprotokoll zusammen mit Waren. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags reklamiert hat, kann der Verkäufer die Reklamation durch Zurückweisung nur auf der Grundlage einer fachmännischen Beurteilung (im Folgenden „fachmännische Beurteilung der Ware“ genannt) behandeln "). Ungeachtet des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens kann der Verkäufer vom Käufer keine Kosten des Sachverständigengutachtens der Ware oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Sachverständigengutachtenserhebung verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer spätestens 14 Tage nach Bearbeitung der Reklamation eine Kopie des Gutachtens zur Begründung der Reklamationsablehnung zur Verfügung zu stellen.
8.9. Wenn der Käufer die Ware nach 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags reklamiert hat und der Verkäufer sie abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsbearbeitungsdokument anzugeben, an wen der Käufer die Ware senden kann fachmännische Einschätzung. Wenn der Käufer die Ware zur Begutachtung an die im Reklamationsdokument angegebene benannte Person sendet, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung der Ware sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung Bewertung. Wenn der Käufer die Verantwortung des Verkäufers für den reklamierten Mangel der Ware durch eine professionelle Bewertung nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der fachmännischen Begutachtung der Ware läuft die Gewährleistungsfrist nicht ab. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Beanstandung alle für die sachkundige Begutachtung der Ware entstandenen Kosten sowie alle damit zweckgebunden entstandenen Kosten zu erstatten. Eine erneute Reklamation kann nicht abgelehnt werden.
8.10. Käufer sind insbesondere nicht berechtigt, die Gewährleistung des Verkäufers in Anspruch zu nehmen:
1. durch Nichtvorlage von Zahlungsnachweis, Lieferschein oder Garantiebrief und Warenzubehör,
2. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware,
3. mechanische Beschädigung der Ware durch den Käufer,
4. Verwendung der Ware entgegen der Gebrauchsanweisung für die Ware,
5. unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware,
6. unsachgemäßer Eingriff in die Ware durch einen Unbefugten,
7. normale Abnutzung der Ware (oder eines Teils davon), die durch die Verwendung der Ware verursacht wird.
8.11. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren auf eine der folgenden Arten zu beenden:
1. durch Übergabe der reparierten Ware,
2. durch Warentausch,
3. durch Rückgabe des Kaufpreises der Ware,
4. durch Zahlung eines angemessenen Rabatts auf den Warenpreis,
5. eine schriftliche Aufforderung zur Übernahme der vom Verkäufer angegebenen Leistung,
6. berechtigte Zurückweisung der Warenreklamation.
8.12. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer bei einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Erfolgt die Reklamation über Fernkommunikationsmittel, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Reklamationsbestätigung unverzüglich zuzustellen.Ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, muss sie ohne unangemessene Verzögerung, jedoch spätestens zugestellt werden spätestens zusammen mit der Reklamationsurkunde Die Reklamationsbestätigung braucht nicht abgegeben zu werden, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamationsanmeldung ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen.
8.13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (sofern nicht im Einzelfall eine andere Gewährleistungsfrist angegeben ist) und beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer zu laufen.
8.14. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware aufgrund der Gewährleistungsreparatur der Ware nicht verwenden konnte.
8.15. Bei Umtausch der Ware gegen eine neue beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab Erhalt der neuen Ware, jedoch nur für die neue Ware. In einem solchen Fall erhält der Käufer ein Dokument, auf dem die umgetauschte Ware aufgeführt wird.
8.16. Garantiereparaturen sind im Garantiefall kostenlos.
8.17. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
8.18. Anstelle der Mangelbeseitigung kann der Käufer den Ersatz der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, den Ersatz des Teils verlangen. Der Verkäufer kann die Reklamation auf diese Weise nur bearbeiten, wenn dies im Verhältnis zum Warenpreis oder zur Schwere des Mangels nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.19. Der Verkäufer kann die mangelhafte Sache immer durch eine fehlerfreie ersetzen, anstatt den Mangel zu beseitigen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
8.20. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel der Ware, der eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Ware verhindert, hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht dem Käufer zu, wenn die Mängel behebbar sind, der Käufer die Sache aber wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
8.21. Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Warenpreis.
8.22. Die Reklamationsbearbeitung gilt nur für vom Käufer im Reklamationsformular beschriebene Fehler und Mängel.
8.23. Wenn der Verkäufer die Reklamation mit einer begründeten Ablehnung der Reklamation erledigt und der Käufer der Ansicht ist, dass der Mangel der Ware weiterhin besteht und nicht behoben wurde, kann der Käufer sein Recht auf gerichtliche Beseitigung des Mangels der Ware ausüben.
8.24. Es ist nicht möglich, die Ware gegen eine andere umzutauschen, wenn Größe, Form, Art usw. dem Käufer nicht passen.
8.1. Für die Abwicklung von Reklamationen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher.
8.2. Dieses Reklamationsverfahren gilt für Waren, die Gegenstand eines über E-Commerce auf der E-Commerce-Website des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags sind.
8.3. Während der Garantiezeit hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos beseitigen zu lassen, nachdem er die Ware einschließlich Zubehör, Dokumentation und Anleitung zusammen mit dem Garantieschreiben oder dem Kaufbeleg vorgelegt hat.
8.4. Reklamationen werden vom Verkäufer werktags persönlich, telefonisch oder schriftlich bearbeitet. Weist die Ware Mängel auf, hat der Kunde das Recht, bei jeder Niederlassung des Verkäufers gemäß Ziffer 1 zu reklamieren § 18 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden als „Gesetz“ bezeichnet) durch Lieferung der Ware an den Sitz des Verkäufers unter der Adresse DIARA SK, sro, Tehelná 19, 917 01 Trnava zusammen mit einer Kopie des gültigen Kaufbelegs und Ausfüllen im Reklamationsformular und Übergabe an den Verkäufer. Die Form des Formulars wird vom Verkäufer bestimmt und auf seiner Website veröffentlicht. Das Beschwerdeformular kann HIER heruntergeladen werden (klicken Sie hier, um das Beschwerdeformular anzuzeigen). Der Käufer ist verpflichtet, Art und Umfang der Mängel der Ware im Formular genau anzugeben. Das Reklamationsverfahren für Waren, die objektiv an den Verkäufer geliefert werden können, beginnt an dem Tag, an dem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
ich. Zustellung eines ausgefüllten Antragsformulars,
ii. Lieferung der reklamierten Ware,
iii. Zustellung des Kaufbelegs.
Liefert der Käufer die Sendung per Post, empfiehlt der Verkäufer, die Sendung mit der Ware zu versichern. Der Verkäufer nimmt die per Nachnahme versandte Ware nicht an. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware angemessen zu verpacken, damit sie beim Transport nicht beschädigt wird. Als Beginn des Beschwerdeverfahrens gilt auch der Tag der Klageerhebung.
8.6. Der Käufer kann eine Reklamation in jeder Niederlassung des Verkäufers, wo eine Reklamation bezüglich der verkauften Ware möglich ist, oder bei einer benannten Person vorbringen. Die benannte Person kann die Reklamation nur durch Übergabe des reparierten Produkts bearbeiten, andernfalls leitet sie die Reklamation an den Verkäufer zur Bearbeitung weiter. Im Betrieb und bei der benannten Person muss während der Betriebszeiten ein Mitarbeiter anwesend sein, der zur Bearbeitung von Beschwerden berechtigt ist.
8.7. Der Verkäufer oder eine benannte Person stellt dem Käufer eine Bestätigung der Anwendung der Warenreklamation in Form einer E-Mail-Nachricht oder in anderer schriftlicher Form aus, in der er verpflichtet ist, die Mängel der Ware genau anzugeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über seine Rechte aus Ziff § 622 und Abs. § 623 BGB. Erfolgt die Reklamation per Fernkommunikation, ist der Verkäufer verpflichtet, die Bestätigung der Reklamation dem Käufer unverzüglich zuzustellen; ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, so ist diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit einem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation zuzustellen; eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation braucht nicht geliefert zu werden, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.
8.8. Auf der Grundlage der Entscheidung des Käufers, welche seiner Rechte gemäß Abschnitt § 622 und Abs. § 623 BGB gilt, der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person ist verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationsabwicklung gemäß § 623 BGB zu bestimmen § 2 Buchstabe m) des Gesetzes (durch Übergabe der reparierten Ware, Umtausch der Ware, Rückgabe des Kaufpreises der Ware, Zahlung eines angemessenen Nachlasses auf den Warenpreis, schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder deren begründete Ablehnung), in komplexeren Fällen spätestens 3 Werktage ab Antragstellung, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Zustandsbewertung der Ware erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab Antragstellung Anspruch. Nach Festlegung der Art der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation sofort bearbeitet, in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; Die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Antragstellung dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware gegen neue Ware auszutauschen. Der Verkäufer informiert den Käufer über das Ende des Reklamationsverfahrens und das Ergebnis der Reklamation in einer zwischen beiden Parteien vereinbarten Form (z. B. E-Mail oder Einschreiben) und gleichzeitig wird dem Käufer das Reklamationsprotokoll zusammen mit Waren. Wenn der Käufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags reklamiert hat, kann der Verkäufer die Reklamation durch Zurückweisung nur auf der Grundlage einer fachmännischen Beurteilung (im Folgenden „fachmännische Beurteilung der Ware“ genannt) behandeln "). Ungeachtet des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens kann der Verkäufer vom Käufer keine Kosten des Sachverständigengutachtens der Ware oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Sachverständigengutachtenserhebung verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer spätestens 14 Tage nach Bearbeitung der Reklamation eine Kopie des Gutachtens zur Begründung der Reklamationsablehnung zur Verfügung zu stellen.
8.9. Wenn der Käufer die Ware nach 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags reklamiert hat und der Verkäufer sie abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsbearbeitungsdokument anzugeben, an wen der Käufer die Ware senden kann fachmännische Einschätzung. Wenn der Käufer die Ware zur Begutachtung an die im Reklamationsdokument angegebene benannte Person sendet, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung der Ware sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung Bewertung. Wenn der Käufer die Verantwortung des Verkäufers für den reklamierten Mangel der Ware durch eine professionelle Bewertung nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der fachmännischen Begutachtung der Ware läuft die Gewährleistungsfrist nicht ab. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Beanstandung alle für die sachkundige Begutachtung der Ware entstandenen Kosten sowie alle damit zweckgebunden entstandenen Kosten zu erstatten. Eine erneute Reklamation kann nicht abgelehnt werden.
8.10. Käufer sind insbesondere nicht berechtigt, die Gewährleistung des Verkäufers in Anspruch zu nehmen:
1. durch Nichtvorlage von Zahlungsnachweis, Lieferschein oder Garantiebrief und Warenzubehör,
2. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware,
3. mechanische Beschädigung der Ware durch den Käufer,
4. Verwendung der Ware entgegen der Gebrauchsanweisung für die Ware,
5. unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege der Ware,
6. unsachgemäßer Eingriff in die Ware durch einen Unbefugten,
7. normale Abnutzung der Ware (oder eines Teils davon), die durch die Verwendung der Ware verursacht wird.
8.11. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren auf eine der folgenden Arten zu beenden:
1. durch Übergabe der reparierten Ware,
2. durch Warentausch,
3. durch Rückgabe des Kaufpreises der Ware,
4. durch Zahlung eines angemessenen Rabatts auf den Warenpreis,
5. eine schriftliche Aufforderung zur Übernahme der vom Verkäufer angegebenen Leistung,
6. berechtigte Zurückweisung der Warenreklamation.
8.12. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer bei einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Erfolgt die Reklamation über Fernkommunikationsmittel, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Reklamationsbestätigung unverzüglich zuzustellen.Ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, muss sie ohne unangemessene Verzögerung, jedoch spätestens zugestellt werden spätestens zusammen mit der Reklamationsurkunde Die Reklamationsbestätigung braucht nicht abgegeben zu werden, wenn der Käufer die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamationsanmeldung ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen.
8.13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (sofern nicht im Einzelfall eine andere Gewährleistungsfrist angegeben ist) und beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer zu laufen.
8.14. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware aufgrund der Gewährleistungsreparatur der Ware nicht verwenden konnte.
8.15. Bei Umtausch der Ware gegen eine neue beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab Erhalt der neuen Ware, jedoch nur für die neue Ware. In einem solchen Fall erhält der Käufer ein Dokument, auf dem die umgetauschte Ware aufgeführt wird.
8.16. Garantiereparaturen sind im Garantiefall kostenlos.
8.17. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
8.18. Anstelle der Mangelbeseitigung kann der Käufer den Ersatz der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, den Ersatz des Teils verlangen. Der Verkäufer kann die Reklamation auf diese Weise nur bearbeiten, wenn dies im Verhältnis zum Warenpreis oder zur Schwere des Mangels nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.19. Der Verkäufer kann die mangelhafte Sache immer durch eine fehlerfreie ersetzen, anstatt den Mangel zu beseitigen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
8.20. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel der Ware, der eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Ware verhindert, hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht dem Käufer zu, wenn die Mängel behebbar sind, der Käufer die Sache aber wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
8.21. Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Warenpreis.
8.22. Die Reklamationsbearbeitung gilt nur für vom Käufer im Reklamationsformular beschriebene Fehler und Mängel.
8.23. Wenn der Verkäufer die Reklamation mit einer begründeten Ablehnung der Reklamation erledigt und der Käufer der Ansicht ist, dass der Mangel der Ware weiterhin besteht und nicht behoben wurde, kann der Käufer sein Recht auf gerichtliche Beseitigung des Mangels der Ware ausüben.
8.24. Es ist nicht möglich, die Ware gegen eine andere umzutauschen, wenn Größe, Form, Art usw. dem Käufer nicht passen.